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Organisationsgrundsätze, Wahl und Amtszeit des Verwaltungsrates

Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Dr. Thomas Schmuckli gehört der Familie Bossard an, welche die Kolin Holding AG zu 100% kontrolliert. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben neben den Mandaten – die auf den Seiten 85–89 aufgeführt sind – keine Tätigkeiten ausserhalb der Bossard Gruppe aus und haben somit keine wesentlichen geschäftlichen Beziehungen mit der Bossard Holding AG bzw. einer der Tochtergesellschaften. Auch haben sie keine anderen bedeutenden Interessenbindungen.

Anzahl zulässiger Tätigkeiten
Gemäss Artikel 44 der Statuten darf ein Verwaltungsratsmitglied, einschliesslich ihrer/seiner Funktion für die Gesellschaft, gleichzeitig höchstens zehn wesentliche Mandate ausüben, dabei zählen Präsidien doppelt. Höchstens vier dieser zehn Mandate dürfen börsenkotierte Gesellschaften betreffen. Sofern die übernommenen Mandate sich entweder auf Rechtseinheiten beziehen, die demselben Konzern angehören oder sonst in ähnlicher Weise führungsmässig in engem Zusammenhang stehen, werden diese Mandate als ein einziges angesehen. Keine Beschränkungen betreffend der Anzahl von Mandaten bestehen (i) für übernommene Mandate in Rechtseinheiten, die direkt oder indirekt durch die Bossard Holding AG kontrolliert werden bzw. die Bossard Holding AG kontrollieren, oder (ii) sofern in Ausübung der Funktion für die Bossard Gruppe ein Mandat in anderen, dieser nahestehenden Rechtseinheiten ausgeübt wird.

Wahlen und Amtszeit
Der Verwaltungsrat besteht gemäss den Statuten aus fünf bis neun Mitgliedern. Der/die Verwaltungsratspräsident:in und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung jeweils für die Dauer von einem Jahr gewählt (bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung). Die Wahl erfolgt für jedes Mitglied einzeln. Die Generalversammlung wählt ebenfalls den Präsidenten oder die Präsidentin des Verwaltungsrats. Es besteht keine statutarische Amtszeitbeschränkung; Wiederwahl ist zulässig. Gemäss OGR bietet jedoch ein Mitglied des Verwaltungsrats den Rücktritt auf die dem 70. Geburtstag folgende ordentliche Generalversammlung hin an. Jeder Gruppe des Aktionariats, namentlich der Gruppe der Aktieninhaber:innen Namenaktien A, steht ein Sitz im Verwaltungsrat zu. Im Jahr 2023 wurde David Dean erneut als Vertreter der Aktieninhaber:innen Namenaktien A, unter Ausschluss der stimmberechtigten Aktieninhaber:innen Namenaktien B, ernannt. Die Mehrheit der Verwaltungsräte soll in der Regel aus externen Mitgliedern bestehen, die keine exekutiven Funktionen im Unternehmen ausüben. Im Berichtsjahr 2023 übte kein Verwaltungsratsmitglied exekutive Funktionen in der Bossard Gruppe aus.