Wir halten stets die aktuellen Richtlinien und Anforderungen ein.
Im letzten Jahrzehnt haben sich die Umweltauflagen stark verändert. Als Unternehmen, das grossen Wert auf Nachhaltigkeit legt, halten wir bei Bossard alle relevanten Gesetze, Richtlinien und Auflagen ein und erfüllen diese bei der Verwendung unserer Werkstoffe, Produkte und Prozesse. Somit können Sie sicher sein, dass die von Ihnen erworbenen Produkte die Auflagen weltweit erfüllen.
Als umweltbewusstes Unternehmen verpflichten wir uns zu einem niedrigen Verbrauch an Rohstoffen und Energie, zum effizienten Einsatz unserer Ressourcen und einer kleinstmöglichen Umweltbelastung. Zudem schützen wir die Umwelt mit unseren eigenen Prozessen und Technologien gemäss ISO 14001.
Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
Die Verordnung (EU) 2024/3110 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten ersetzt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (vormals Richtlinie 89/106/EWG).
Das bisherige System zur Bewertung und Verifikation der Leistungsbeständigkeit wird durch die neuen Bewertungs- und Überprüfungssysteme ersetzt. Voraussetzung für das Inverkehrbringen eines Bauprodukts, welches unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, ist die Erstellung einer Leistungs- und Konformitätserklärung.
Die Einzelanforderungen an Verbindungselemente regeln die harmonisierten Normen EN14592 und EN14566 für den Bereich Holzbau/ Innenausbau sowie EN15048 und EN14399-ff für den Stahl/ Metallbau.
Produkte die nicht unter eine harmonisierte Norm fallen und die keine ETA-Bewertung besitzen, können weiterhin ohne CE-Kennzeichnung vertrieben werden
Ausdrücklich hervorzuheben ist, dass die CE-Kennzeichnung nur dann verpflichtend zu berücksichtigen ist, wenn die Verbindungselemente in einem Bauwerk verwendet werden, um dauerhaft dort zu verbleiben und die Grundanforderungen an Bauwerke massgebend mit beeinflussen.
Verbindungselemente mit konkreten Anforderungen aus der Bautechnik müssen bereits bei der Anfrage / Bestellung mit entsprechender Spezifikation den Bezug zur jeweiligen harmonisierten Norm oder Europäisch Technischen Bewertung enthalten.
Die Leistungserklärungen können auf der Webseite der entsprechenden Hersteller eingesehen und für die eigenen Nachweise heruntergeladen werden.
Eine Anzahl Produkte sind bereits am Bossard Lager, welche mit einer Leistungserklärung (DoP) und einer CE-Kennzeichnung versehen sind.
Bei Bedarf können weitere Details nachgeschlagen werden, z.B. unter www.spax.com und www.tox.de.