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Generalversammlung 2013

März 12, 2013

 

Nicht zur Versendung, Veröffentlichung oder Verteilung in den USA, Kanada, Japan oder Australien.


 

Aktionäre heissen Kapitalerhöhung gut – Alle Anträge des Verwaltungsrats werden genehmigt

Die ordentliche Generalversammlung der Bossard Holding AG hat im Theater-Casino, Zug unter dem Vorsitz von Verwaltungsratspräsident Dr. Thomas Schmuckli die für die Konzernentwicklung bedeutsame Kapitalerhöhung genehmigt, woraus die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung einen Nettoerlös von rund 80 Mio. CHF erwartet. Mit grosser Mehrheit akzeptierten die Aktionäre auch alle anderen Anträge des Verwaltungsrats.

Zentrales Thema an der Generalversammlung war die Kapitalerhöhung, nachdem die Bossard Gruppe im November 2012 den Geschäftsbereich KVT-Fastening für 200 Mio. CHF von der KVT Gruppe übernommen hatte. Um die mit der Übernahme gesunkene Eigenfinanzierung wieder zu erhöhen, genehmigte die heutige Generalversammlung mit einer Zustimmungsquote von 99,9% der anwesenden Stimmen die Kapitalerhöhung. Der Nettoerlös, den die Gesellschaft im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung erwartet, beläuft sich auf rund 80 Mio. CHF. Die Bezugsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre werden gewahrt. Jeder bisherigen Aktie wird ein Bezugsrecht zugeteilt. 4 Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie der jeweils gleichen Kategorie. Eine neue Inhaberaktie kann zum Preis von 100 CHF und eine neue Namenaktie zum Preis von 20 CHF bezogen werden. Die neuen Inhaberaktien werden am 25. März 2013 erstmals an der Börse gehandelt und werden für das Geschäftsjahr 2013 voll dividendenberechtigt sein.

Gemäss einem weiteren Beschluss der Generalversammlung wird aus dem konsolidierten Jahresgewinn 2012 von 42,9 Mio. CHF (Gewinn 2011: 44,8 Mio. CH) eine Bruttodividende von 5,75 CHF (Vorjahr 6,00 CHF) je Inhaberaktie und von 1,15 CHF (Vorjahr 1,20 CHF) je Namenaktie ausbezahlt. Die Bossard-Inhaberaktie wird ab dem 14. März 2013 ex Dividende und ex Bezugsrecht gehandelt. Die Dividendenzahlung erfolgt per 19. März 2013.

Frau Maria Teresa Vacalli wurde für eine Amtsdauer von drei Jahren neu in den Verwaltungsrat der Bossard Holding AG gewählt.

Im Weiteren wurde die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als aktienrechtliche Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2013 wiedergewählt.

An der Generalversammlung nahmen 522 Aktionärinnen und Aktionäre teil, die 3 673 854 von insgesamt 5 141 363 Stimmen vertraten.

Weitere Auskünfte

Stephan Zehnder, CFO
Telefon +41 41 749 65 86
E-mail investor@bossard.com

Zug, 12. März 2013

 

Total Stimmen: 3 673 854

Anzahl Stimmen

Traktandum    Ja Nein Enthalten
2.1 Genehmigung des Jahresberichts 2012, der Konzernrechnung 2012 und der Jahresrechnung 2012 der Bossard Holding AG  3 673 684  0  170
2.2 Genehmigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2012  3 668 457  5 247  150
2.3 Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2012  3 672 561  1 173  120
2.4 Verwendung des Bilanzgewinns  3 664 621  9 113  120
3. Ordentliche Kapitalerhöhung  3 668 407  5 277  170
4.  Wahl von Frau Maria Teresa Vacalli in den Verwaltungsrat  3 666 634  0  7,220
5. Wahl von PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle und Konzernprüferin für das Geschäftsjahr 2013  3 671 924  1 710  220

   

 Medienmitteilung als PDF

Protokoll der Generalversammlung als PDF

 


Disclaimer:

Diese Publikation stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Bossard Holding AG dar noch gilt sie als Prospekt in Sinne des anwendbaren schweizerischen Rechts. Entscheide zum Kauf oder zur Zeichnung neuer Aktien sollten ausschliesslich aufgrund des Emissions- und Kotierungsprospektes erfolgen. Ausserdem wird Anlegern empfohlen, sich von ihrer Bank oder ihrem Finanzberater beraten zu lassen.

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Diese Pressemitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gebracht oder übertragen werden oder an U.S.-amerikanische Personen (einschliesslich juristischer Personen) sowie an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder übertragen werden. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoss gegen U.S.-amerikanische wertpapierrechtliche Vorschriften begründen. Aktien der Bossard Holding AG werden weder in den USA noch U.S. amerikanischen Personen zum Kauf angeboten. Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien.

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